Eintrittspreise

Eintrittspreise






Ihr Kontakt

Sie haben Fragen oder Anregungen? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

  • Thalia: Obstmarkt 5
    Mephisto: Karolinenstr. 21
    Savoy: Schmiedberg 5
    Biergarten Wertachau + Lechflimmern: Schwimmschulstraße
    86152 Augsburg

  • 0821 /15 30 78

  • info@lechflimmern.de





Anfahrt







Jugendschutz

Hier stellen wir für Sie die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Besuches Ihrer Kinder in unseren Kinos Thalia, Mephisto und Savoy (sowie Lechflimmern Kino Open Air ) zusammen.

1.) Kino und Filmveranstaltungen – die gesetzlichen Vorgaben

Frage: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Kinder und Jugendliche Filme im Kino sehen?

Antwort: Kinder und Jugendliche dürfen auch in Begleitung Erwachsener im Kino nur Filme sehen, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für ihre Altersgruppe freigegeben wurden. Die möglichen Altersfreigaben lauten:

"Freigegeben ohne Altersbeschränkung"
"Freigegeben ab sechs Jahren"
"Freigegeben ab zwölf Jahren"
"Freigegeben ab sechzehn Jahren"
"Keine Jugendfreigabe".

Die Altersfreigaben sind rechtlich verbindlich. Für ihre Einhaltung sind die Kinobetreiber verantwortlich. Sie müssen gegebenenfalls Einlasskontrollen durchführen. Auch in Begleitung der Eltern dürfen Kinder nur einen für ihre Altersgruppe freigegebenen Film sehen. Ausnahme: In Begleitung eines oder einer Personensorgeberechtigten, also in der Regel der Eltern (!), dürfen Kinder ab sechs auch Filme sehen, die erst für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben sind. Alle Vorgaben "FSK" finden Sie hier: [weiter].

Die Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person ist notwendig bei Kindern unter sechs Jahren bei Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorstellung nach 20 Uhr beendet ist. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.

2.) Für Jugendliche ab 16 Jahren gilt bei uns folgendes:

Sie haben mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes, die Möglichkeit einen Erziehungsbeauftragten ausdrücklich zu benennen. In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann Ihr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.

Dies betrifft auch den Besuch von Kinovorstellungen für Jugendliche ab 16 Jahren nach 24.00 Uhr. Bitte bedenken Sie beim Erteilen des Erziehungsauftrages:

Die erziehungsberechtigte Person muss volljährig sein.
Die Person muss reif genug sein Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.
Die Heimfahrt Ihres Kindes muss gewährleistet sein.
Stellen Sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht.

Prinzipiell gilt: Sie tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten benennen. Zur Erleichterung stellen wir Ihnen hier einen Erziehungsauftrag zum Download und Ausdruck zur Verfügung: [Download].

Bitte legen sie eine Kopie (auch schwarz-weiß) ihres Ausweises bei, um die Unterschrift verifizieren zu können. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.